Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Autopark 151 e.U.


Die Firma Autopark 151 e.U. verkauft über ihre Internetseite www.reifenpro.at Waren an den Besteller (nachfolgend Kunde genannt) nur zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

1.    Bestellung, Vertragsschluss

1.1.    Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar, und versteht sich als Aufforderung zur Anbotslegung durch den Kunden. 

1.2.    Der Kunde kann aus dem Sortiment von Autopark 151 e.U. Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Der Kunde kann bei einer Bestellung von Reifen darüber hinaus eine Montage der Reifen in einer Servicewerkstatt beauftragen. Bei der Bestellung muss der Kunde seinen Namen, seine Anschrift und seine E-Mail-Adresse bekanntgeben. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Dieses Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB gelesen und akzeptiert“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und sich diesen daher für den Fall der Annahme seines Anbots unterwirft.  

1.3.    Der Empfang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege von Autopark 151 e.U. bestätigt, in dieser E-Mail wird die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt. Die Empfangsbestätigung, in der die Bestelldaten, die AGB von Autopark 151 e.U. und die Informationen gemäß §§ 5c Abs. 1 und 5d Abs. 1 u. 2 KSchG enthalten sind, stellt noch keine Annahme des Angebots dar, was in der Empfangsbestätigung auch ausdrücklich vermerkt ist.

1.4.    Der Kaufvertrag kommt zustande, indem Autopark 151 e.U. das Angebot des Kunden dadurch annimmt, dass Autopark 151 e.U. die Auslieferung der Ware entsprechend der Bestellung des Kunden veranlasst. Hierüber lässt Autopark 151 e.U. dem Kunden eine Bestätigung per E-Mail zukommen. Sollte Autopark 151 e.U. das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird Autopark 151 e.U. dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.

1.5.     Im Rahmen der Betrugsprävention kontrolliert Autopark 151 e.U. einige Bestellungen nach dem Zufallsprinzip. In diesem Fall bittet Autopark 151 e.U. den Kunden, bestimmte Dokumente einzuschicken. Dabei kann es sich z. B. um eine Kopie der Vorderseite der Kreditkarte (mit teilweise abgedeckten Zahlen)  und eine Kopie des Ausweises des Inhabers der Kreditkarte handeln. Hiermit soll Kreditkartenmissbrauch ausgeschlossen werden. Autopark 151 e.U. kann den Kunden eventuell auch bitten, weitere Dokumente einzuschicken. Die Lieferzeit beginnt erst ab Versand der Bestellung und nicht vor Prüfung der Belege. Falls der Kunde die gewünschten Dokumente nicht schickt oder falls anhand der erhaltenen Belege ein Kreditkartenmissbrauch nicht ausgeschlossen werden kann oder Zweifel an der Kreditfähigkeit des Kunden bestehen, behält sich Autopark 151 e.U. das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.
 
1.6.    Die Zusendung der Rechnung erfolgt in der Regel einige Tage nach der Lieferung (bei Bestellung ohne Montage).

 

2.    Lieferung, Warenverfügbarkeit

2.1.    Die Lieferung erfolgt durch ein von Autopark 151 e.U. ausgewähltes Transportunternehmen. So werden diese an die von ihm angegebene Adresse ausgeliefert.
        
2.2.    Sollte der Kunde im Fall der Lieferung an die von ihm angegebene Adresse die Lieferung nicht entgegennehmen können – etwa, weil er nicht zu Hause ist – so hat er sich unverzüglich mit dem Transporteur, der eine Nachricht hinterlassen wird, in Verbindung zu setzen. Sollte der Transporteur nicht erreichbar sein, kann der Kunde auch direkt mit Autopark 151 e.U. Kontakt aufnehmen. Sollte der Kunde die Ware nicht binnen vierzehn Tagen nach dem ersten Lieferversuch entgegennehmen, so wird diese vom Transporteur auf Kosten des Kunden an Autopark 151 e.U. retourniert.

2.3.    Ist das vom Kunden ausgewählte Produkt dauerhaft nicht lieferbar, teilt Autopark 151 e.U. dies dem Kunden umgehend mit. Autopark 151 e.U. sieht in diesem Fall von einer Annahme des Angebots des Kunden ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Soweit der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat, werden diese unverzüglich erstattet. Autopark 151 e.U. haftet nicht für allfällige Nachteile, die dem Kunden dadurch entstehen, dass das ausgewählte Produkt dauerhaft nicht lieferbar ist. Für allfällige Nachteile, die dem Kunden auf Grund einer verspäteten Mitteilung über die dauerhafte Nichtlieferbarkeit des ausgewählten Produkts entstehen,  haftet Autopark 151 e.U. nur, wenn die Verspätung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nicht mehr verfügbar, hat Autopark 151 e.U. das recht, einen gleichwertigen Reifen oder einen Reifen mit einem höheren Load bzw. Speedindex zu liefern.

2.4.    Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Autopark 151 e.U. dem Kunden dies unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, sich von seinem Angebot zu lösen, was innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Lieferverzögerung erfolgen muss. Hiebei werden bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstattet. Für allfällige Nachteile, die dem Kunden auf Grund einer verspäteten Mitteilung über die Lieferverzögerung entstehen, haftet Autopark 151 e.U. nur, wenn die Verspätung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. 

3.    Subunternehmer, Montage und Servicezentren

3.1.    Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen kann sich Autopark 151 e.U. auch Subunternehmern wie den Servicezentren bedienen. 

3.2.    Die Standard-Montage in einem Servicezentrum umfasst das Aufziehen, Befüllen und Auswuchten der bestellten Reifen sowie den Austausch von Ventilen (elektronische Ventile und Wohnmobilventile ausgenommen). Darüber hinaus kann der Kunde über die Internetseite von Autopark 151 e.U. weitere Spezialleistungen beauftragen. 

3.3.    Der Kunde kann auf der Internetseite von Autopark 151 e.U. ein Servicezentrum auswählen und den von ihm gewünschten Termin für die Montage angeben. Sollte der gewünschte Termin nicht verfügbar sein, so wird Autopark 151 e.U. den Kunden unverzüglich informieren, und ihm andere Termine und / oder ein anderes Servicezentrum vorschlagen. Sollte ein den Kunden zufriedenstellender Termin nicht gefunden werden, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.  

4.    Kaufpreis, Versandkosten

4.1.    Der Kaufpreis der jeweiligen Ware richtet sich nach der jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preisliste von Autopark 151 e.U., die über www.reifenpro.at einsehbar ist. Sofern der Kunde auch die Montage der Ware in einem Servicezentrum bestellt, erhöht sich der Kaufpreis um die jeweils am Tag der Bestellung gültige Montagegebühr gemäß der auf www.reifenpro.at einsehbaren Autopark 151 e.U.-Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. 

4.2.    Die Zustellung der Ware erfolgt nur innerhalb des Gebietes der Republik Österreich an eine vom Kunden angegebene österreichische Anschrift oder an ein von ihm ausgewähltes Servicezentrum. 

4.3.    Dem Kunden werden keine Kosten für Verpackung und Versand der Ware in Rechnung gestellt wenn mehr als ein Reifen bestellt wurde. Die Lieferung kostet 4,90€ wenn lediglich ein Reifen bestellt wurde. Die Versandkosten für Kompletträder betragen 4,90 Euro pro Rad, unabhängig von der Zahl der bestellten Räder.

5.    Zahlungsmodalitäten

5.1.    Der Kaufpreis ist unmittelbar mit Eingang der Bestellung des Kunden bei Autopark 151 e.U. zur Zahlung fällig.

5.2.    Sollte es von Seiten Autopark 151 e.U. zu keiner Veranlassung der Auslieferung der Ware an den Kunden kommen wird Autopark 151 e.U. dem Kunden einen allenfalls bereits empfangenen Kaufpreis unverzüglich rückerstatten. 

5.3.    Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung und per Paypal, vornehmen. 
Wählt der Kunde die Ratenzahlung, wird der noch offene Restbetrag sofort fällig, sobald eine der ersten beiden Raten nicht gezahlt wird.

5.4.    Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen; dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG. 

5.5.    Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Autopark 151 e.U. berechtigt – unabhängig von der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gemäß Punkt 6. – Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. geltend zu machen. Handelt es sich auf Seiten des Kunden um ein unternehmensbezogenes Geschäft, gelangen Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 352 UGB zur Verrechnung.

6.    Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleibt die Ware im Eigentum von Autopark 151 e.U.. Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als vierzehn Tage in Verzug, ist Autopark 151 e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits die Montage der Reifen erfolgt sein, so hat der Kunde diese auf seine Kosten wieder zu demontieren, und für die durch die bereits erfolgte Benutzung verursachte Abnützung Wertminderung zu leisten.

7. Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Seiten Autopark 151 e.U.

Autopark 151 e.U. hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, sobald der Kunde die bestellte Ware erhalten hat, bzw., sofern die Montage der Reifen in einer Servicewerkstatt beauftragt wurde, sobald die Montage gemäß Punkt 3.2. durchgeführt wurde. 

8.    Information über das Rücktrittsrecht gemäß § 5e KSchG

8.1.    Ist der Kunde Verbraucher, kann er von seiner Vertragserklärung binnen 14 Werktagen zurücktreten. Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem der Kunde die Ware erhält. Für einen Rücktritt lediglich von der Bestellung der Montage beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung per Brief oder E-Mail an eine der folgenden Adressen: 
                        
Autopark 151 e.U.
Eisengasse 20. 2604 Theresienfeld
info@reifenpro.at


8.2.    Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen rückabzuwickeln. Autopark 151 e.U. hat dem Kunden die von diesem bereits geleisteten Zahlungen zu erstatten und gemäß § 5g Abs. 1 Z. 1 KSchG dem von diesem auf die Sache gemachten, notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen; der Kunde hat Autopark 151 e.U. die erhaltene Ware zu retournieren und, sofern er diese bereits benutzt hat, ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine allfällige Wertminderung, zu bezahlen. Die Retournierung der Ware erfolgt dergestalt, dass diese von Autopark 151 e.U. abgeholt wird, wobei vereinbart wird, dass der Kunde die hiefür anfallenden Kosten trägt, d. h. 15 Euro pro Reifen. Der Kunde hat zur Vereinbarung eines Abholtermins unter der folgenden Telefonnummer mit Autopark 151 e.U. Kontakt aufzunehmen:


8.3.    Aus dem Rücktritt resultierende Zahlungen haben innerhalb von dreißig Tagen zu erfolgen. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Rücktrittserklärung bzw. mit der Absendung der Ware, sofern dadurch konkludent der Rücktritt erklärt wird; für Autopark 151 e.U. beginnt die Frist mit dem Empfang der Ware.
Besonderer Hinweis: Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Darunter fallen die Lieferungen von Kompletträdern, die wir nach Ihren Wünschen montieren.

9.    Gewährleistung

9.1.    Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 932ff ABGB) berechtigt, die Verbesserung, den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) zu fordern. Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, steht Autopark 151 e.U. das Wahlrecht über die Art, wie die Gewährleistung erfolgt, zu. Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, so hat er weiters bei Autopark 151 e.U. die Gewährleistungsansprüche binnen einem Monat, nachdem sich die Mangelhaftigkeit der Ware herausstellt, bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung geltend zu machen. Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, gilt weiters, dass Beanstandungen, wonach die Lieferung nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, binnen sieben Tage nach Übernahme der Ware erfolgen müssen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. 

9.2.    Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Maßen, Mustern, Farben, Beschaffenheit usw. sowie Änderungen in Konstruktion und Ausführung der Ware stellen keinen Mangel dar, soweit diese Abweichungen und Änderungen unwesentlich sind. Dies schließt ein, dass sich Autopark 151 e.U. das Recht vorbehält, Reifen mit Markierungen für spezielle Fahrzeughersteller (MO, AO, etc.) anstatt der vom Kunden bestellten Reifen ohne Markierungen für spezielle Fahrzeughersteller auszuliefern. Alle Maße sind Zirka-Angaben. 

9.3.    Mit Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, wird eine einjährige Gewährleistungsfrist vereinbart. Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Kunde die Ware erhalten hat, bzw. – bei Bestellung auch der Montage – am Tag der Montage. 

9.4.    Erklärungen zur oder im Rahmen der Gewährleistung verpflichten Autopark 151 e.U. nur insoweit, als sie von Mitarbeitern von Autopark 151 e.U. getätigt werden. Erklärungen der Subunternehmer verpflichten Autopark 151 e.U. nicht. 

9.5.    Für Mangelfolgeschäden haftet Autopark 151 e.U. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit). 

10.    Haftungsbeschränkung

10.1.    Autopark 151 e.U. haftet grundsätzlich nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Autopark 151 e.U., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (insbesondere die die Montage durchführenden Subunternehmer) beruhen. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit). 

10.2.    Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die bestellten Reifen für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck, insbesondere für die Montage an seinem Fahrzeug, technisch geeignet und rechtlich zulässig sind. Obwohl Autopark 151 e.U. bemüht ist, auf der Seite www.reifenpro.at  Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um Fehler bei der Bestellung zu vermeiden (Dimension, Load- und Speed-Index, usw.), haftet Autopark 151 e.U. daher nicht dafür, dass die vom Kunden bestellten Reifen für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck technisch ungeeignet bzw. rechtlich unzulässig sind. Autopark 151 e.U. haftet weiters nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde die von ihm bestellten Reifen einer technisch ungeeigneten bzw. rechtlich unzulässigen Verwendung zuführt, insbesondere sie an seinem Fahrzeug montiert. Der Kunde bleibt zur Zahlung des Kaufpreises an Autopark 151 e.U. verpflichtet und ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

10.3.    Autopark 151 e.U. kann die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleisten. Autopark 151 e.U. haftet daher weder für die ständige noch für die ununterbrochene Verfügbarkeit seines Online-Handelssystems. 

10.4.    Die Einschränkungen der Ziffer 10 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Autopark 151 e.U., wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

10.5.    Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

11.    Gefahrtragung

Gemäß § 429 ABGB geht die Gefahr mit dem Abgang der Lieferung auf den Kunden über. Der Kunde trägt daher die Gefahr der Versendung. 

12.    Datenschutz

Es ist erforderlich, dass Autopark 151 e.U. im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden erhebt. Der Kunde erklärt sich daher damit einverstanden, dass insbesondere sein Name, seine Adresse und seine E-Mail-Adresse (personenbezogene Bestandsdaten) gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Diese Daten sind gegen den Zugriff Dritter geschützt, werden nicht an Dritte weitergegeben und sind nicht über das Internet zugänglich.

13.    Mitteilungen an den Kunden

Mitteilungen an den Kunden erfolgen über die von ihm bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Sollte der Kunde die von Autopark 151 e.U. abgesendeten E-Mails, aus welchen Gründen auch immer, nicht abrufen können, ohne dass Autopark 151 e.U. eine Fehlermeldung erhält, so geht dies zu Lasten des Kunden. 

14.    Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Autopark 151 e.U. unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

15.    Gerichtsstand

Ist der Kunde nicht Konsument im Sinn des § 1 KSchG, wird für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten die Zuständigkeit des für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart. Autopark 151 e.U. ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für Kunden, die Konsument im Sinne des § 1 KSchG sind, gilt ausschließlich deren allgemeiner Gerichtsstand. 

16.    Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen hievon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Diese Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. 

17.    DOT Hinweise

Im Allgemein bieten wir neue Reifen die nicht älter als 36 Monate sind an. DOT-Reklamationen innerhalb dieses Zeitraums erkennen wir nicht an. Für die Artikels die älter als 36 Monate sind wird es immer mit DOT Kennzeichen bemerkt (z.B.: DOT2017) und in diesem Fall bieten wir die Ware zu einem reduzierten Preis an.

18.    Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag, nach dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die bestellten Waren erhalten haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns vor allem schriftlich (Brief oder E-mail), mittels einer eindeutiger Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. (Adresse: Eisengasse 20. 2604 Theresienfeld;; E-mail: info@reifenpro.at)
Im Falle eines Widerrufs müssen die Waren im unbenutzten Zustand sein. Die Kosten für die Rücksendung werden nach Erhalt der Waren zurückerstattet. Für den Widerruf wird kein Entgelt berechnet.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht verpflichtend ist.

Widerrufsformular (Download)

Im Falle eines Widerrufs müssen die Waren im unbenutzten Zustand sein. Alle Ihre Zahlungen (einschließlich der Lieferkosten, des Warenpreises, der Rücksendekosten) werden nach Erhalt der Mitteilung über Ihren Widerruf innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet und wir können die Zahlung verweigern bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben. Für den Widerruf wird kein Entgelt berechnet.